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BayObLG (1Z BR 83/97) | Datum: 18.07.1997
I. Die im Alter von 67 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Im Zeitpunkt ihres Todes waren ihre beiden einzigen Geschwister ihre nächsten Verwandten. Zum Nachlaß gehören Grundbesitz und Geldvermögen [...]